Das verwahrloste Anwesen in der St.-Gallus-Str. 8 ist in Möggingen auch als das „Schirmer-Haus“ bekannt. In ihm war früher auch ein Laden untergebracht, der von den Eigentümern, einem Ehepaar Schirmer, bis in die frühen 70er Jahre geführt wurde. Nach Schließung des Ladens lebte dort Frau Maria Agatha Schirmer bis zu Ihrem Tode im Jahr 1995.
Zwischen 2001 und 2014 war das Haus vermietet an eine Mögginger Familie, doch seit deren Auszug steht das Haus leer. Der verbliebene Erbe zeigte trotz einiger Kaufangebote und mehrerer Nachfragen der Mögginger Ortsverwaltung kein Interesse an einem Verkauf oder einer Vermietung. Er untersagte der Ortsverwaltung, diesbezüglich vermittelnd tätig zu werden.
Der Radolfzeller Gemeinderat hat am 07.05.2024 zum Schutz des Radolfzeller Wohnraums eine „Zweckentfremdungssatzung“ beschlossen, die am 15.05.2024 rechtskräftig wurde und ab diesem Tage vollziehbar ist. Darin heißt es z. B. in § 4: „Eine Zweckentfremdung liegt insbesondere vor, wenn der Wohnraum (1) … 4. länger als 6 Monate leer steht.“ Leerstand muss auf Antrag genehmigt werden. Es ist nicht zu erkennen, warum eine solche Genehmigung erteilt werden sollte aufgrund von „schutzwürdigen privaten Interessen“. Es gab während der letzten 10 Jahre keine Bemühungen des Eigentümers das Haus zu vermieten oder zu renovieren. „§ 5 (2) … Eine Genehmigung kann erteilt werden, wenn dem Interesse an der Erhaltung des Wohnraums durch Ausgleichsmaßnahmen, in verlässlicher und angemessener Weise Rechnung getragen wird. Dies kann insbesondere durch Bereitstellung von Ersatzwohnraum oder durch Entrichtung einer Ausgleichszahlung gemäß § 8 dieser Satzung geschehen.“ Wer ohne eine Genehmigung Wohnraum zweckentfremdet, begeht eine Ordnungswidrigkeit und kann mit Geldbußen bis zu 100.000 € geahndet werden.
Das Schirmer-Haus wird am 15.11.2024 sechs Monate nach Inkrafttreten der Satzung leer stehen, über 10 Jahre nach Auszug der letzten Mieter.
Durch die unmittelbare Nachbarschaft zum sich im Bau befindlichen neuen Schmuckstück von Möggingen, dem Dorfgemeinschaftshaus, trägt das zerfallende und ungenutzte Haus noch mehr zu einer Beeinträchtigung des Dorfbildes bei als bisher.